PS: die Sache mit dem Auskunftsanspruch, § 101 – was Sie ja jetzt als des Übels Wurzel identifizieren – *lol*. Dafür gibt es natürlich im Entwurf der Linken auch eine Regelung ! Aber huch, war ja damals ebenfalls nicht der Rede wert in Ihrer “Analyse”. Insgesamt damals sowieso alles euroraprechtswidrig nach Ihrer Einschätzung. Vielleicht sollten Sie mal in sich gehen und überprüfen, ob Ihre Kritik nicht nur ein unsachlicher Reflex auf die Initiatorin des Entwurfes war.
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