Genau wie es der Herr Stadler hier oben bereits schon geschildert hat, genau das waren auch meine ersten Gedanken dazu, als ich mir den Gesetzesentwurf vorgestern durchgelesen habe. Sagte nicht Frau Leutheusser-Schnarrenberger erst noch vor ein paar Wochen, “das sie nun der Abmahnindustrie den Kampf ansagen wollte” ? Vorgestern stell ich fest, dass sie ja wohl diesen Gesetzesentwurf damit nicht gemeint haben kann, weil das ist ja nicht mehr als eine richtige Farce jetzt. Weil, genau wie es hier oben bereits schon geschildert wird: Ohne eine vernünftige Neuregelung des Auskunftsanspruchs (§ 101 Abs. 9 UrhG) – die hierbei komplett fehlt und die eigentlich schon an aller erste Stelle stehen muss – wird sich an der Abmahnindustrie überhaupt nichts dran ändern. Quasi = NULL. Also wem will man bitte damit jetzt den “Kampf ansagen”?
Eher sogar noch im Gegenteil, davon geh ich jetzt schon von aus: Denn auch die Deckelung der Abmahnkosten muss nicht unbedinkt ein Vorteil sein, denn es mag ja vielleicht sein, dass es für den einzelnen Betroffenen zukünftig von Vorteil sein kann, wenn die Abmahnkosten geringer ausfallen werden als vorher. Bezieht man es aber auf “die Abmahnindustrie” selbst, so sollte man auch dabei bedenken, dass die Anzahl der Leute die bislang nicht dazu bereit waren, die ohnehin schon überzogenen Abmahnkosten zu Recht nicht zu zahlen, durch diese Änderung schneller in die Versuchung kommen werden, den nun niedriger ausfallenen Betrag mal eben schnell so zu überweisen, wodurch natürlich die Gesamtanzahl der Leute, die die Abmahnung überhaupt bezahlen werden, im Gegensatz zu vorher zukünftig nur noch erheblich ansteigen wird, wovon die Abmahnindustrie also nur noch profitieren kann, so das man im Endeffekt später genau wieder an der Stelle ist, wo man vorher schon war.
Von daher: Solange die oben genannte Änderung des Auskunftsanspruchs auch noch weiterhin fehlen sollte, brauch man erst gar nicht lange darüber zu diskutieren. Meine Meinung nach sollte man den Gesetzesentwurf auch erst gar keine Beachtung schenken, weil genau aus diesem Grunde das eigentliche Ziel, was man damit erreichen wollte, jetzt schon von vornherein erst gar nicht mehr erreicht werden kann. Das steht doch jetzt schon fest. Das kann doch jetzt schon jeder ablesen und sich selber im Kopf ausmalen ..
Alleine schon was die Trickserei rund um den fliegenden Gerichtsstand in Bezug auf die Filesharing-Abmahnungen angeht, also echt: Ich komm mir hier so richtig vorschaukelt vor, muss ich mal ganz persönlich dazu sagen ..
mfg.sascha
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