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Channel: Kommentare zu: Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken
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Von: Hanssen

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Es fragt sich doch, ob hier nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Sicher ist es sinnvoll, der Abmahnindustrie durch die Beschneidung des Gegenstandswerts einen Riegel vorzuschieben – seriöse Inkassobüros und Anwaltskanzleien werden das auch so sehen. Aber es fragt sich eben auch, ob dadurch nicht der Tatbestand illegaler Datennutzung etwa für den “Täter” bagatellisiert und in den Rang eines Kavalliersdelikts gerückt wird, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, deren Knöllchen von vielen auch eher sportlich genommen werden.

Sehr sinnvoll ist der Vorstoß, den fliegenden Gerichtsstand für Beklagte (jedenfalls für Privatpersonen) durch den wohnsitzabhängigen zu ersetzen.


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